Mitnahme der Telefonnummer (sogenannte Rufnummernportierung)
Bei einem Wechsel des Anbieters besteht ein Rechtsanspruch auf Beibehaltung der Rufnummer (allgemein als "Portierung" bezeichnet).
Der Kunde muss die Portierung beim neuen Anbieter beauftragen. Der neue Anbieter stimmt dann die Portierung mit dem alten Anbieter ab. Bei der Portierung wird angestrebt, dass die Rufnummer beim neuen Anbieter möglichst noch am gleichen Tag angeschaltet wird.
Damit dieser Prozess reibungslos funktioniert, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
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Der Vertrag mit dem abgebenden Anbieter muss am Tag der Portierung beendet sein. Mit dem aufnehmenden Anbieter muss zum Tag der Portierung ein Vertrag geschlossen sein, der die Importierung der Rufnummer umfasst.
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Bei Ortsnetzrufnummem sollte der aufnehmende Anbieter den Portierungsauftrag rechtzeitig, jedoch mindestens ca. 15 Arbeitstage vor dem Ende des Vertrages bei dem abgebenden Anbieter erteilt haben, um einen schnellstmöglichen Wechsel zu gewährleisten. Daher sollte der Kunde rechtzeitig den Portierungsantrag bei seinem neuen Anbieter stellen, damit dieser noch ausreichend Gelegenheit hat, den alten Anbieter fristgemäß zu kontaktieren.
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Die Portierung ist nur möglich, wenn die Kundendaten beim alten und neuen Anbieter identisch verzeichnet sind. Kunden, die den Anbieter wechseln wollen, sollten deshalb vor der Kündigung Ihres Vertrages beim alten Anbieter ggf. ihre Daten aktualisieren lassen.